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Aktueller Artikel im Entwurf: QS-RL anzuwenden spätestens ab dem 01.12.2024:

Hier auch eine Version ohne Festlegung der Anwendungen bzw. mit mit Angabe Film bzw. Sensor

Weitere Formulare und Hinweise zu und aus unserem SV-Büro:

Veröffentlichungen zu den Neuerungen im Strahlenschutzreglement für Zahnärzte zum Ausdrucken und Abheften:

  • Auszug MBZ 3/19: “Neues Strahlenschutzgesetz und neue Strahlenschutzverordnung” (Zahnärztliche Stelle Röntgen)
  • Auszug MBZ 4/19: “Neue Strahlenschutzgesetzgebung” (mein Artikel)

Interessante Vordrucke und Anleitungen zum Herunterladen:

  •  Brandenburger Aufsichtsbehörde (LAVG Brandenburg)

Informationen zum Strahlenschutz bei der Brandenburger Aufsichtsbehörde (LAVG), Regionale Zuständigkeit des LAVG,

Genehmigungsantrag / Anzeige: Betrieb medizinische Röntgeneinrichtung (Klinik, MVZ u. ä.) (1.4 MB)

Genehmigungsantrag / Anzeige: Betrieb medizinische Röntgeneinrichtung (Praxis) (1.4 MB)

Genehmigungsantrag / Anzeige: Betrieb medizinische Röntgeneinrichtung (Zahnarztpraxis, Regionalbereich Süd) (1.4 MB)

Genehmigungsantrag / Anzeige: Betrieb nichtmedizinische Röntgeneinrichtung (1.4 MB)

  • Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZKB)

Anzeige- und Änderungsmeldungen beim Betrieb von Dentalröntgeneinrichtungen nach §129 StrlSchV, Kopie des Anzeigeformulares der LZKB

Auszüge:

– Kapitel I-8: Umgang mit radioaktiven Stoffen und Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen und Störstrahlern in Schulen

– Kapitel III – 5: Radioaktive Stoffe und Schulröntgeneinrichtungen: Muster und Vorlagen

Was noch?

Wer wissen ganz genau möchte, was in unseren Flacons ist: 10 ml professioneller Bildschirmreiniger. Apropro Nachhaltigkeit: Wir füllen beim nächsten Besuch gerne nach, oder: Senden Sie uns das leere Fläschen mit Verschluss einfach zu, oder bestellen Sie gleich selbst beim Hersteller.

Testbilder für dentale Befundungmonitore:

Kostenlose Dicom Viewer:

  • Dicom Viewer PC und Mac: MicroDicom Viewer
  • Können Sie weitere Viewer empfehlen? Biite geben Sie uns einen Hinweis  und schildern Sie uns kurz Ihre praktische Erfahrung damit per Mail

Service vor Ort

Wir beraten Sie zum technischen Strahlenschutz und führen gesetzliche Strahlenschutzprüfungen durch, auf Wunsch mit Expressberichten

Termine vereinbaren

Mailen Sie uns oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Antworten zum Strahlenschutz

Antworten zu häufigen Fragen im technischen Strahlenschutz finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Wir prüfen Technik und Zahnmedizin

  • Erstprüfungen (StrlSchG) an Röntgengeräten/Störstrahlern
  • Wiederholungsprüfungen nach 5 Jahren (§ 88 StrlSchV)
  • Prüfungen (StrlSchG) nach "Wesentlichen Änderungen"

Unser Sachverständiger ist Physiker und weder Mediziner noch Psychologe oder Bauingenieur. Er kann Sie daher NICHT zu persönlich erfahrenen Strahlenbelastungen oder zur rechtsverbindlichen Berechnung und Planung für den Bau von Strahlenschutzräumen beraten.

Über uns

  • 15 Jahre Erfahrung als Sachverständiger
  • hier ist Ihr technischer Strahlenschutz in besten Händen!

Sollten Sie Fragen oder besondere Wünsche haben, kontakten Sie uns!

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