Leistungen

Unsere Leistungen

Beratung zu Strahlenschutzaspekten und entsprechenden gesetzlichen Forderungen

– bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenvorrichtungen in der Zahnmedizin oder im Technikbereich

– bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenräumen in der Zahnmedizin oder im Technikbereich

– bei der Dokumentation und im Kontakt zu Aufsichtsbehörden

Gesetzlich vorgesehene Strahlenschutzprüfungen an Röntgenanlagen und Störstrahlern

– Strahlenschutzprüfung an Röntgeneinrichtungen in der Zahnmedizin

– Strahlenschutzprüfung an technischen Röntgeneinrichtungen, technischen Röntgenanlagen und technischen Röntgengeräten  (Grobstruktur-Röntgenanlagen in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung, Feinstrukturröntgenanalse, Hand gehaltene Röntgenspektrometer, Röntgenfluoreszenz-Geräte, Röntgendiffraktometer, Röntgen-Schichtdickenmessung, Röntgeninspektionssysteme, Röntgen-Fremdkörpererkennung, Gepäckdurchleuchtungsanlagen etc.)

– Strahlenschutzprüfung an Störstrahlern (z.B. Elektronenmikroskope, Elekronenstrahl-Schweißen), nach Anfrage

– keine Prüfungen an Röntgengeräten für die Humanmedizin (Krankenhäuser, Radiologen, Mammographie etc.)

– keine Prüfungen an Röntgengeräten für die Tierheilkunde

Strahlenschutzprüfungen im Zusammenhang mit radioaktiven Quellen

Dichtheitsprüfung an umschlossenen radioaktiven Stoffen, nach Anfrage

– Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung an Gammaradiographiegeräten für hochradioaktive Quellen (HRQ), Dreijahresprüfung

Service vor Ort

Wir beraten Sie zum technischen Strahlenschutz und führen gesetzliche Strahlenschutzprüfungen durch, auf Wunsch mit Expressberichten

Termine vereinbaren

Mailen Sie uns oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Antworten zum Strahlenschutz

Antworten zu häufigen Fragen im technischen Strahlenschutz finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Wir prüfen Technik und Zahnmedizin

  • Erstprüfungen (StrlSchG) an Röntgengeräten/Störstrahlern
  • Wiederholungsprüfungen nach 5 Jahren (§ 88 StrlSchV)
  • Prüfungen (StrlSchG) nach "Wesentlichen Änderungen"

Unser Sachverständiger ist Physiker und weder Mediziner noch Psychologe oder Bauingenieur. Er kann Sie daher NICHT zu persönlich erfahrenen Strahlenbelastungen oder zur rechtsverbindlichen Berechnung und Planung für den Bau von Strahlenschutzräumen beraten.

Über uns

  • 15 Jahre Erfahrung als Sachverständiger
  • hier ist Ihr technischer Strahlenschutz in besten Händen!

Sollten Sie Fragen oder besondere Wünsche haben, kontakten Sie uns!

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