Strahlenschutzprüfungen bei Sicherheitsdiensten
Sie betreiben Gepäckprüfgeräte, Gepäckprüfanlagen, Gepäckdurchleuchtungsgeräte bzw. Gepäckdurchleuchtungsanlagen?
Wir bieten kostengünstig die nach StrlSchG und StrlSchV gesetzlich vorgeschriebenen Strahlenschutzprüfungen an
- als Erstprüfung an Gepäckprüfanlagen vor der Inbetriebnahme
- als Wiederholungsprüfungen an Gepäckprüfanlagen
- als Änderungsprüfungen, also Prüfungen nach wesentlichen Änderungen, z.B. wenn die Anlage umgesetzt wurde.
Wir unterstützen Sie außerdem bei Ihrer betrieblichen Anzeige bzw. dem erforderlichen Genehmigungsantrag bei Ihrer Aufsichtsbehörde.
Zu unseren Kunden zählen bereits unter anderem mehrere Bundesministerien, die Bundespolizei, und private Firmen und Sicherheitsdienste, die Gepäckprüfanlagen betreiben. Bitte nehmen Sie direkten Kontakt mit uns auf!