Unsere Leistungen im Bereich Technik
Beratung zu Strahlenschutzaspekten und relevanten gesetzlichen Forderungen
– bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenvorrichtungen im Technikbereich
– bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenräumen im Technikbereich
– bei der Dokumentation und im Kontakt zu Aufsichtsbehörden
– rechtzeitige Erinnerung an Wiederholungsprüfungen
Strahlenschutzprüfungen an technischen Röntgeneinrichtungen, technischen Röntgenanlagen und technischen Röntgengeräten
- Grobstruktur-Röntgenanlagen in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung
- Feinstrukturröntgenanalyse
- Hand gehaltene Röntgenspektrometer
- Röntgenfluoreszenz-Geräte
- Röntgendiffraktometer, Pulverdiffraktometer, Vertikaldiffraktometer etc.
- Röntgen-Schichtdickenmessung, Röntgen-Schichtdickenmessgeräte
- Röntgeninspektionssysteme
- Nichtmedizinische Computertomographieanlagen (technische CT-Geräte)
- Röntgen-Fremdkörpererkennung
- Gepäckdurchleuchtungsanlagen, Gepäckdurchleuchtungsgeräte, Gepäckprüfanlagen, Gepäckprüfgeräte, siehe Sicherheit
- und andere Röntgeneinrichtungen
Strahlenschutzprüfungen an Störstrahlern
– z. B. Elektronenmikroskope, Elektronenstrahl-Schweißen, Röntgenröhren-Prüfstände
– zu konkreten Fällen: bitte einfach per Mail anfragen
Wiederkehrende Prüfung (WKP, Dreijahresprüfungen, Sachverständigenprüfungen) an Gammaradiographiegeräten, die beispielsweise in der Zerstörungsfreien Werkstoffprüfung (ZfP) eingesetzt werden.