Unsere Leistungen
Beratung zu Strahlenschutzaspekten und entsprechenden gesetzlichen Forderungen
– bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenvorrichtungen in der Zahnmedizin oder im Technikbereich
– bei der Einrichtung oder dem Umbau von Röntgenräumen in der Zahnmedizin oder im Technikbereich
– bei der Dokumentation und im Kontakt zu Aufsichtsbehörden
Gesetzlich vorgesehene Strahlenschutzprüfungen an Röntgenanlagen und Störstrahlern
– Strahlenschutzprüfung an Röntgeneinrichtungen in der Zahnmedizin
– Strahlenschutzprüfung an technischen Röntgeneinrichtungen, technischen Röntgenanlagen und technischen Röntgengeräten (Grobstruktur-Röntgenanlagen in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung, Feinstrukturröntgenanalse, Hand gehaltene Röntgenspektrometer, Röntgenfluoreszenz-Geräte, Röntgendiffraktometer, Röntgen-Schichtdickenmessung, Röntgeninspektionssysteme, Röntgen-Fremdkörpererkennung, Gepäckdurchleuchtungsanlagen etc.)
– Strahlenschutzprüfung an Störstrahlern (z.B. Elektronenmikroskope, Elekronenstrahl-Schweißen), nach Anfrage
– keine Prüfungen an Röntgengeräten für die Humanmedizin (Krankenhäuser, Radiologen, Mammographie etc.)
– keine Prüfungen an Röntgengeräten für die Tierheilkunde
Strahlenschutzprüfungen im Zusammenhang mit radioaktiven Quellen
– Dichtheitsprüfung an umschlossenen radioaktiven Stoffen, nach Anfrage
– Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung an Gammaradiographiegeräten für hochradioaktive Quellen (HRQ), Dreijahresprüfung